Ihr Partner für zukunftsorientierte Bauvorhaben.
Seit unserer Gründung hat sich die OG Tiefbau GmbH als führendes Unternehmen in den Bereichen Tiefbau, Kabel- und Rohrverlegung sowie Glasfasertechnik etabliert. Mit einem Team aus leidenschaftlichen Experten und unserer umfassenden Branchenerfahrung setzen wir innovative Lösungen um, die genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind. Unser Ziel ist es, durch unsere Arbeit nicht nur Projekte, sondern auch langfristige Partnerschaften zu schaffen. Wir verstehen die Herausforderungen und Möglichkeiten der modernen Infrastruktur und sind bestrebt, mit jedem Projekt neue Maßstäbe in Qualität und Effizienz zu setzen.
Ein Fundament des Vertrauens und der Innovation:
Die OG Tiefbau GmbH blickt auf eine lange Geschichte des Erfolgs und der Innovation zurück. Seit unserer Gründung haben wir uns dem Prinzip der stetigen Verbesserung und dem Streben nach Exzellenz verschrieben. Unsere Firmenphilosophie basiert auf Integrität, Transparenz und einer starken Verpflichtung zur Nachhaltigkeit. Wir sind stolz darauf, dass Sicherheit bei uns an erster Stelle steht, sowohl auf der Baustelle als auch in der Planungsphase. Unser Ansatz ist es, durch verantwortungsbewusstes Handeln und die Förderung umweltfreundlicher Praktiken einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt zu nehmen.
Engagement für Exzellenz in jedem Projekt:
Qualität ist das Herzstück unserer Arbeit bei der OG Tiefbau GmbH. Wir verstehen, dass die Qualität unserer Dienstleistungen direkt den Erfolg unserer Kunden beeinflusst. Deshalb investieren wir kontinuierlich in die neuesten Technologien und die fortlaufende Ausbildung unserer Fachkräfte. Unser Qualitätsmanagement-System stellt sicher, dass jedes Projekt den höchsten Standards entspricht, von der ersten Planung bis zur finalen Umsetzung. Wir sind stolz darauf, Lösungen zu liefern, die nicht nur die Erwartungen unserer Kunden erfüllen, sondern diese regelmäßig übertreffen.
Leistungen
Entdecken Sie unser umfangreiches Leistungsportfolio bei OG Tiefbau GmbH. Von Tiefbau bis zu moderner Infrastruktur – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für jedes Projekt.
Tiefbau / Erdbau
Wir bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich Tief- und Erdbau. Mit modernster Ausrüstung und erfahrenen Teams stellen wir eine effiziente und qualitativ hochwertige Umsetzung von Bauprojekten sicher, die die Grundlage für eine robuste Infrastruktur bildet.
Bohrungen und Pressungen
Spezialisiert auf Bohr- und Pressarbeiten, ermöglichen wir die Installation unterirdischer Leitungssysteme ohne größere Oberflächeneingriffe. Unsere Methoden sind ideal für umweltschonende und platzsparende Verlegungen.
Kabelverlegung
Unsere Expertise in der Kabelverlegung umfasst eine sichere und effiziente Installation von Energie- und Datenkabeln. Wir garantieren eine zuverlässige Infrastruktur, die den heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht wird.
Rohrverlegung
Wir bieten hochwertige Lösungen für die Rohrverlegung, die auf Langlebigkeit und Sicherheit ausgerichtet sind. Unsere Arbeit erfüllt die höchsten Standards für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und andere Rohrsysteme.
Glasfasertechnik
Mit fortschrittlicher Glasfasertechnologie sorgen wir für schnelle und stabile Netzwerkverbindungen. Unsere Dienstleistungen umfassen Planung, Installation und Wartung von Glasfaserinfrastrukturen.
Kabeltechnik
Wir bieten umfangreiche Dienstleistungen in der Kabeltechnik, von der Planung bis zur Wartung. Unsere Lösungen sind auf maximale Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ausgelegt, um die Bedürfnisse moderner Kommunikationssysteme zu erfüllen.
Planung
Unsere Planungsdienstleistungen sind das Fundament für jedes erfolgreiche Projekt. Wir bieten umfassende Planungslösungen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind, von der Konzeption bis zur Ausführung.
Messtechnik
Unsere Messtechnikdienste garantieren Präzision und Effizienz. Wir nutzen modernste Technologien für genaue Messungen und Analysen, die für eine erfolgreiche Projektumsetzung unerlässlich sind.
Entstörung
Wir bieten schnelle und effiziente Entstörungsdienste. Unser Team ist darauf spezialisiert, Probleme bei Kabel- und Leitungssystemen zügig zu identifizieren und zu beheben, um Ausfallzeiten zu minimieren.
Kontakt
Haben Sie Fragen oder benötigen ein individuelles Angebot? Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine schnelle und unkomplizierte Anfrage.
Impresseum
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OG Tiefbau GmbH
Dorfstraße 16
49191 Belm
Verwaltungsstelle
OG Tiefbau GmbH
Bremerstraße 75
49086 Osnabrück
Handelsregister:
Amtsgericht Niedersachsen
Registrierungsnummer: HRB 215708
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem §27a UStG: DE341124832
Geschäftsführer:Rico Schubert
Kontakt
Telefon: 05406/8344442
Mail: info@og-tiefbau.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OG Tiefbau GmbH
OG Tiefbau GmbH
Geschäftsführer: Ricardo Schubert
Adresse: 49191 Belm
E-Mail: info@og-tiefbau.de
Telefon: 0173 3290648
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Tiefbauarbeiten zwischen der OG Tiefbau GmbH, 49191 Belm, vertreten durch den Geschäftsführer Ricardo Schubert (im Folgenden „Auftragnehmer“), und ihren Geschäftspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“).
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Arbeiten zustande.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder der individuellen Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.
3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
3.3. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs während der Ausführung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen bereitzustellen.
4.2. Der Auftraggeber sorgt für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten erfüllt sind.
4.3. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers resultieren, gehen zu dessen Lasten.
- Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Die Zahlungsziele werden individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart.
5.3. Ist kein spezifisches Zahlungsziel vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten zu verlangen.
5.5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren zu verlangen.
- Ausführungsfristen
6.1. Die vereinbarten Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
6.2. Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. extreme Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen) verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
- Abnahme
7.1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
7.2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich beanstandet oder die erbrachte Leistung in Gebrauch nimmt.
- Gewährleistung
8.1. Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten.
8.2. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel können nicht berücksichtigt werden.
8.3. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
- Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
9.2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
9.3. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eigentumsvorbehalt
10.1. Gelieferte Materialien und eingebautes Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Auftragnehmers.
10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.
- Kündigung
11.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
11.2. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, behält der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der OG Tiefbau GmbH, 49191 Belm, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Salvatorische Klausel
„Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Automatische Ersetzungen durch dispositives Recht sind ausgeschlossen.“