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OG TIEFBAU GMBH

Ihr Experte für Tiefbau und moderne Infrastruktur

Ihr Partner für zukunftsorientierte Bauvorhaben.

Ein Fundament des Vertrauens und der Innovation:

Engagement für Exzellenz in jedem Projekt:

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OG Tiefbau GmbH
Dorfstraße 16
49191 Belm

Verwaltungsstelle

OG Tiefbau GmbH
Bremerstraße 75
49086 Osnabrück

 

 

Handelsregister:
Amtsgericht Niedersachsen
Registrierungsnummer: HRB 215708
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem §27a UStG: DE341124832
Geschäftsführer:Rico Schubert

Telefon: 05406/8344442

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OG Tiefbau GmbH

    OG Tiefbau GmbH
    Geschäftsführer: Ricardo Schubert
    Adresse: 49191 Belm
    E-Mail: info@og-tiefbau.de
    Telefon: 0173 3290648

    1. Geltungsbereich

    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Tiefbauarbeiten zwischen der OG Tiefbau GmbH, 49191 Belm, vertreten durch den Geschäftsführer Ricardo Schubert (im Folgenden „Auftragnehmer“), und ihren Geschäftspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“).
    1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt.

    1. Angebot und Vertragsschluss

    2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
    2.2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Arbeiten zustande.
    2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

    1. Leistungsumfang

    3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder der individuellen Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.
    3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
    3.3. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs während der Ausführung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

    1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen bereitzustellen.
    4.2. Der Auftraggeber sorgt für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten erfüllt sind.
    4.3. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers resultieren, gehen zu dessen Lasten.

    1. Preise und Zahlungsbedingungen

    5.1. Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    5.2. Die Zahlungsziele werden individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart.
    5.3. Ist kein spezifisches Zahlungsziel vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
    5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten zu verlangen.
    5.5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren zu verlangen.

    1. Ausführungsfristen

    6.1. Die vereinbarten Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
    6.2. Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. extreme Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen) verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

    1. Abnahme

    7.1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
    7.2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich beanstandet oder die erbrachte Leistung in Gebrauch nimmt.

    1. Gewährleistung

    8.1. Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten.
    8.2. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel können nicht berücksichtigt werden.
    8.3. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.

    1. Haftung

    9.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
    9.2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
    9.3. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    1. Eigentumsvorbehalt

    10.1. Gelieferte Materialien und eingebautes Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Auftragnehmers.
    10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.

    1. Kündigung

    11.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
    11.2. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, behält der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen.

    1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der OG Tiefbau GmbH, 49191 Belm, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    1. Salvatorische Klausel

    „Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Automatische Ersetzungen durch dispositives Recht sind ausgeschlossen.